EU AI Act: Was seit August 2026 für Fertigungsbetriebe gilt
4 Minuten Lesezeit · Stand: August 2026

Der 2. August 2026 wurde lange als der große Stichtag der EU-KI-Verordnung (AI Act) gehandelt. Inzwischen ist klar: Der eigentlich wichtige Termin für die meisten Fertigungsbetriebe liegt schon anderthalb Jahre zurück — und der nächste große Termin wurde gerade verschoben.
Was schon seit Februar 2025 gilt
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 des AI Act: die Pflicht, bei Personal, das mit KI-Systemen arbeitet, für ausreichende „KI-Kompetenz“ zu sorgen. Diese Pflicht trifft sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen — unabhängig davon, welcher Risikoklasse das System angehört. Wer also einen Dokumenten-Agenten oder eine Wissens-Suche einsetzt, muss sein Team dafür schulen und das nachvollziehbar dokumentieren, auch wenn das System selbst kein Hochrisiko-System ist. Ebenfalls seit Februar 2025 gelten die Verbote für bestimmte KI-Praktiken nach Artikel 5.
Was seit dem 2. August 2026 neu ist
Mit diesem Stichtag greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50: Chatbots und KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Wer also ein Kundenportal oder eine Wissens-Suche mit sichtbarer Chat-Oberfläche betreibt, muss offenlegen, dass ein KI-System antwortet.
Was verschoben wurde
Die volle Pflicht für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III — etwa Systeme zur Bewertung von Kreditwürdigkeit, zur Vorauswahl von Bewerbungen oder zum Zugang zu wesentlichen Leistungen — wurde durch die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Für Hochrisiko-KI, die in Produkte eingebettet ist (Anhang I, etwa in Maschinensteuerungen), gilt der 2. August 2028. Die meisten Systeme, die wir für den Fertigungsmittelstand bauen — Dokumentenprüfung, Wissenssuche, Workflow-Automatisierung — fallen nicht unter Anhang III. Eine Ausnahme: Wird ein System zur Vorauswahl von Bewerbungen oder zur Leistungsbeurteilung von Mitarbeitenden eingesetzt, lohnt sich eine gesonderte Prüfung.
Was das praktisch bedeutet
Es gibt keine Ausnahme nach Unternehmensgröße — der AI Act gilt unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Kleinere Unternehmen profitieren nur bei der Bußgeldhöhe: Ab dem 2. August 2026 drohen bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent — KMU zahlen jeweils den niedrigeren der beiden Beträge. Für Artikel 4 (KI-Kompetenz) selbst ist aktuell kein eigenes Bußgeld vorgesehen, wohl aber ein Haftungsrisiko, wenn ein Schaden nachweislich durch fehlende Schulung mitverursacht wurde.
Der konkrete nächste Schritt ist damit für die meisten Betriebe kein großes Compliance-Projekt, sondern etwas Kleineres, das aber real ansteht: dokumentieren, welche KI-Systeme im Einsatz sind, wer sie bedient, und wie die KI-Kompetenz dieser Personen sichergestellt wird. Genau das dokumentieren wir bei jedem System, das wir aufsetzen, von Anfang an mit.
Quellen
- 01
Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung).
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj - 02
Governance AI (mit RAin Caroline Herrmann): Leitfaden „EU AI Act für den Mittelstand“ — Fristen 2. Februar 2025, 2. August 2026 und 2. Dezember 2027, Bußgeldrahmen für KMU.
https://governance-ai-act.de/wissen/eu-ai-act-mittelstand-leitfaden/ - 03
Skill Sprinters: „KI-Kompetenzpflicht Art. 4 EU AI Act“ — Anwendungsbereich von Artikel 4, Haftungsrisiko bei fehlender Schulung.
https://skill-sprinters.de/ki-kompetenzpflicht-art-4/
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